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Ein Verkauf / Kauf ist in Spanien formell abgeschlossen, wenn die öffentliche Anspruchs- und Eigentumserklärung vom Notar unterschrieben und die ausgemachte Zahlung erfolgt ist. Ebenso muss der formelle Eigentumsübertrag statt-gefunden haben. Nach der Unter-zeichnung des Vertrages wird der Notar beauftragt, den Eigentumsübertrag beim entsprechenden Grundbuchamt anzumelden. Ihr Anwalt wird in Ihrem Namen alle Eigentumübertragssteuern, welche mit dem Kauf verbunden sind, bezahlen und den Grundbucheintrag veranlassen.
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